Die Verfolgung von Sinti und Roma

Verfolgung im Nationalsozialismus

Stand
AUTOR/IN
Martina Frietsch, Fachberatung: Prof. Dr. Sascha Feuchert

Während des Nationalsozialismus wurden europaweit etwa eine halbe Million Sinti und Roma ermordet.

Kinder in einem Sinti und Roma-Lager bei Paris, 1957 (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Sinti und Roma in Deutschland

Sinti und Roma stammen ursprünglich aus dem indischen Punjab und sind bereits im 4. und 5. Jahrhundert aus Indien nach Persien und später weiter nach Armenien gelangt. Im 13. Jahrhundert sollen Roma auf griechische Halbinsel Peloponnes gelangt sein, bevor sie – vermutlich über den Balkan – ab dem 14. Jahrhundert Teile von Mittel-, West- und Nordeuropa erreichten.

Etwa im 16. Jahrhundert begannen in Europa die ersten Verfolgungen, Enteignungen und Vertreibung aus dem Land. Sinti durften vertrieben, ausgeplündert und getötet werden. Es war ihnen untersagt, ein Handwerk auszuüben oder sich niederzulassen. Den Sinti, die durch diese Gesetze ständig vertrieben wurden, wurde die erzwungene Lebensweise später zum Vorwurf gemacht. Das Vorurteil, Sinti und Roma seien nicht in der Lage, sesshaft zu sein, hält sich vielfach bis heute. Man nennt Rassismus gegenüber Sinti und Roma „Antiziganismus“.

Verfolgung im Nationalsozialismus

Mit Beginn der NS-Herrschaft setzte die gezielte Verfolgung von Sinti und Roma ein.

1935 wurden die „Nürnberger Gesetze“ erlassen, sie betrafen Sinti und Roma sowie Juden gleichermaßen. Mit dem Gesetz wurde ihnen beispielsweise verboten, Menschen, die nicht Juden, Sinti oder Roma waren, zu heiraten. Außerdem verloren Sinti, Roma und Juden durch die Gesetzgebung die deutsche Staatsbürgerschaft.

Ab Mitte der 1930er Jahre wurden von vielen Städten Lager eingerichtet, in denen Sinti und Roma eingesperrt wurden und Zwangsarbeit leisten mussten. Diejenigen, die vorerst an ihren Wohnorten bleiben durften, mussten immer stärkere Einschränkungen hinnehmen, zum Beispiel Berufsverbote, Verbot der Benutzung bestimmter Verkehrsmittel, Läden und kultureller Einrichtungen. 1941 erfolgte der Schulverweis für Sinti-Kinder, 1942 wurden Sinti und Roma aus der Wehrmacht entlassen.

Ab Oktober 1939 durften Sinti und Roma ihren Wohnsitz oder momentanen Aufenthaltsort nicht mehr verlassen und mussten sich bei der örtlichen Polizei melden.

Befehlshaber der SS (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)
Befehlshaber der SS

Im Mai 1940 begannen die ersten Massendeportationen von Sinti-Familien in Ghettos und Konzentrationslager im besetzten Polen.

Im Dezember 1942 ordnete der Nationalsozialist Heinrich Himmler, der oberster Befehlshaber der SS war, an, alle Sinti und Roma in Konzentrationslager einzuweisen.

Ab 1943 wurden Tausende Sinti und Roma nach Auschwitz deportiert, wo sie im so genannten „Zigeunerlager" untergebracht wurden. Von den über 20.000 Menschen, die dort eingesperrt wurden, starben mehr als zwei Drittel an Hunger, Krankheiten und Misshandlungen durch die SS-Wachen.

Gedenkstein in Berlin für die verfolgten Sinti und Roma im Nationalsozialismus. (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)
Gedenkstein in Berlin für die verfolgten Sinti und Roma im Nationalsozialismus.

Insgesamt wurden europaweit etwa eine halbe Million Sinti und Roma ermordet.


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